Allen Eltern von Grundschülern in Rheinland-Pfalz ist es möglich, die Schulbücher auszuleihen. Unter bestimmten Bedingungen (Einkommensgrenze) kann die Ausleihe für Sie kostenlos sein. Ansonsten kann die Ausleihe gegen Gebühr erfolgen. Die Teilnahme muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden.
Die dafür notwendigen Anträge sind fristgerecht zu stellen!
Sie können den Antrag bei der Verbandgemeinde oder in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: "An den Schulträger, Betreff: Schulbuchausleihe" im Sekretariat abgeben.
Wichtige Informationen finden Sie hier: Leihen leicht gemacht
Die ausgeliehenen Lernmittel müssen pfleglich behandelt und rechtzeitig zurückgegeben werden. Es darf daher - außer in dafür vorgesehenen Arbeitsheften - nichts unterstrichen, ausgefüllt, markiert oder mit Randbemerkungen versehen werden.
Arbeitshefte müssen somit am Schuljahresende nicht zurückgegeben werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich bei einem Lernmittel um ein Arbeitsheft handelt, fragen Sie bitte bei der Klassenleitung nach bevor Eintragungen vorgenommen werden.
Wer gegen diese Sorgfaltspflicht verstößt oder ein ausgeliehenes Buch verliert, ist zum Schadenersatz verpflichtet.
Um Schäden zu vermeiden, wird ein Schutzumschlag dringend empfohlen. Dieser muss sich nach Gebrauch wieder rückstandsfrei entfernen lassen.
Die Ausleihbücher werden in der Schule ausgegeben und zurückgenommen. Die Termine werden Ihnen zur gegebener Zeit mitgeteilt.
Bitte achten Sie bei der Rückgabe darauf, dass Umschläge entfernt und keine Einträge vorhanden sind.
Beschädigte oder verschmutzte Bücher werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Quelle: Leihen leicht gemacht