Grundschule Weilerbach
Grundschule     Weilerbach

Informationen

  • Beantragung oder Verlust einer Busfahrkarte
  • Vorzeitiges Schulende
  • Schulende bei Ferienbeginn, Zeugnisausgabe und Fasching
  • Infektionsschutzgesetz (z. B. Läuse, Röteln, Scharlach, Windpocken,...)
  • Verhalten bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Schnee und Eis, extremer Hitze, Sturm)

Beantragung oder Verlust einer Busfahrkarte

Schüler, die einen längeren Schulweg als 2 km haben, können eine Fahrkarte beantragen. Die Fahrtkosten werden durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern übernommen.

Den ausgefüllten Antrag mit Passbild Ihres Kindes geben Sie bitte bis spätestens 1. Juni bei uns im Sekretariat ab. Diesen bekommen Sie von uns oder hier online.


Ihr Kind erhält die Fahrkarte am ersten Schultag durch den/die Klassenlehrer/in, bzw. wenn die Fahrkarte bei uns eintrifft. In der Übergangszeit bekommt Ihr Kind eine vorläufige Fahrkarte, die im Sekretariat ausgestellt wird.  

 

Die Antragsstellung ist in der Regel bis zum Abschluss der Grundschule nur einmalig erforderlich. Der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist jedoch mitzuteilen, wenn sich der Wohnsitz ändert, ein Schulwechsel erfolgt oder die Beförderung aus sonstigen Gründen entfällt. Die erhaltene Fahrkarte muss dann im Sekretariat abgegeben werden.

Vorzeitiges Schulende

Der Unterricht endet lediglich in Notfällen vorzeitig, wenn keine Vertretung mehr möglich ist.
Aus versicherungstechnischen Gründen machen wir eine Abfrage, ob Ihr Kind bei vorzeitigem Unterrichtsende nach Hause gehen darf.  Diese Abfrage (bekommen Sie als Elternbrief zu Beginn des Schuljahrs) gilt bis zum Widerruf.

Kinder, die nicht nach Hause gehen dürfen, nehmen am Unterricht anderer Klassen teil.

Die Vorlage finden Sie hier:

Vorzeitiger Unt.Schluss.pdf
PDF-Dokument [127.2 KB]

Schulende bei Ferienbeginn und Zeugnisausgabe 

Am letzten Unterrichtstag vor den Sommerferien endet der Unterricht für alle Kinder um 11.55 Uhr. Die Busse fahren ausschließlich zu dieser Uhrzeit. Gleiches gilt für den Tag der Halbjahreszeugnisse.
An diesen Tagen findet auch keine Ganztagsschule statt.

 

Die Betreuende Grundschule findet für angemeldete Schüler an diesen Tagen von Montag bis Donnerstag bis 14 Uhr, bzw. freitags bis 16 Uhr statt.

 

Am letzte Unterrichtstag vor allen anderen Ferien findet montags bis donnerstags Ganztagsschule und Betreuung wie gewohnt statt.

Infektionsschutzgesetz (z. B. Läuse, Röteln, Scharlach, Windpocken,...)

Ein Kind, das an Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach oder Windpocken erkrankt ist oder Kopfläuse hat, darf nicht am Unterricht teilnehmen. Auch müssen diese Erkrankungen sowie der Läusebefall der Schule sofort gemeldet werden!

Lebt eine Schülerin/ ein Schüler mit einer Person zusammen, die nach ärztlicher Diagnose an Masern oder Mumps erkrankt ist, darf diese Schülerin/ dieser Schüler ebenfalls nicht am Unterricht teilnehmen.

Die Schule muss alle Eltern der betroffenen Klasse zur Kontrolle Ihrer Kinder auffordern bzw. dem Gesundheitsamt eine Meldung zukommen lassen. Zum Schutz Ihres Kindes und der übrigen Schülerschar bitten wir Sie, Vorstehendes zu beachten!

 

Ihr Kind kann erst dann wieder am Unterricht teilnehmen, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, welches bescheinigt, dass Ihr Kind gesund ist. 

 

Beim Läusebefall müssen Sie uns die Verwendung eines Bekämpfungsmittels nachweisen. (siehe Informationsblatt Kopfläuse) 

 

Masernschutzgesetz
Information Eltern Masernschutzgesetz.pd[...]
PDF-Dokument [576.6 KB]

Verhalten bei extremen Witterungsverhältnissen 

z.B. Schnee und Eis, Sturm

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf folgende Dinge hinweisen:

Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule informiert werden.

 

Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse informieren und dann abwägend entscheiden.

 

Sollten Sie nicht von der Schule informiert werden, dass der Unterricht entfällt, ist auf jeden Fall eine Notbetreuung eingerichtet.

 

Sollte ein Bus durch die Witterungsverhältnisse die Bushaltestelle nicht anfahren können, sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, eine angemessene Zeit (für Grundschüler reichen 20 Minuten) zu warten, danach können sie nach Hause gehen.

- Berufstätige Eltern klären bitte z. B. mit der Nachbarschaft  oder Verwandtschaft ab, wo sich ihr Kind aufhalten kann, wenn es unerwartet von der Bushaltestelle zurückkehrt.

- Bringen die Eltern ihr Kind dennoch zur Schule, müssen sie auch für den 
Nachhauseweg nach Schulschluss sorgen, denn es ist nicht gewährleistet, dass die Busse am Mittag fahren können.

 

Verhalten bei extremer Hitze

Sind extrem hohe Temperaturen zu erwarten, kann es zu Unterrichtsausfall ("Hitzefrei") kommen, wenn die klimatische Situation in der Schule die Erteilung von Unterricht nicht gestattet. (Rundschreiben MfBK vom 27.2.92)

Auch der Ganztagsunterricht ist somit nicht leistbar. Kurzfristige Befreiungen an solchen Tagen sind möglich.

Beachten Sie, dass keine Busse regulär (außer freitags) um 12 bzw. 13 Uhr in andere Schulbezirke fahren. 
Lediglich Kinder aus Eulenbis können mit dem Bus um 12 bzw. 13 Uhr nach Hause fahren. 
Für andere Busse gibt es keine Gewähr.

 

Jedoch werden wir bis Unterrichtsende eine Betreuung der Kinder gewährleisten.

Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, genügend zu trinken. Die Trinkbrunnen in der Schule sind immer nutzbar.

Grundschule Weilerbach Schulstraße 8

67685 Weilerbach

 

Tel.:  06374 1410 06374 1410

Fax:  06374 995173

 info@gs-weilerbach.de

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